PARTNERSCHAFTEN
Im Einklang mit erneuerbaren Energien.
Europa und Deutschland verfügen über ein umfängliches Umwelt-, Natur- und Artenschutzrecht. Darüber hinaus hat nahezu jedes Bundesland eigene Leitfäden für Artenschutz und Windkraft.
Windkraftprojekte können heutzutage nur genehmigt werden, wenn Sie ausführlich auf die möglichen Auswirkungen untersucht und zugleich geeignete Maßnahmen behördlich festgelegt worden sind. Ziel der Untersuchungen und behördlich festgelegten Maßnahmen ist es, mögliche Auswirkungen auf betroffene Arten zu prüfen und zu begrenzen.
Eine enge und transparente Zusammenarbeit mit den jeweiligen Naturschutzbehörden und -verbänden ist mit dem Start der Projektentwicklung für uns selbstverständlich. Mit diesem Vorgehen werden wichtige naturschutzfachliche Belange von Beginn an in unserer Planung berücksichtigt. Geeignete Maßnahmen (z.B. Ernte- und Mähabschaltungen, Ablenkflächen, Bauzeitregelungen, Abschaltzeiten für Fledermäuse, etc.) werden frühzeitig mit den Behörden und weiteren Projektbeteiligten abgestimmt. Dabei haben wir stets die neuesten Technologien und wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Blick.
Saubere Energie heute. Verantwortung für morgen.
Team Lead Environmental Management
3 FRAGEN AN JULIA